Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe leider im Moment folgendes Problem: Ich habe 13 Jahre lang im selben Betrieb Vollzeit gearbeitet bin dann 3 Jahre in "Erziehungsurlaub", der im November diesen Jahres endet. Nun kann mein Arbeitgeber mir nicht die gewünschte Teilzeitarbeit anbieten - ich wäre als ab Dezember arbeitslos. Meine Frage: Da kein Arbeitsvertrag besteht, wie muß ich jetzt vorgehen, damit ich Arbeitslosengeld erhalte (mir ist nicht gekündigt worden)? Soll ein Aufhebungsvertrag o.ä. geschlossen werden oder soll ich auf eine Kündigung bestehen ? Eine Antwort würde mir sehr helfen! Vielen lieben Dank!
Liebe Selly, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. ERst wenn das nicht klappt, würde ich mir kündigen lassen, bei Eigenkü sind Sie 3 Mo. gesperrt. Gruß, NB
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