Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende Elternzeit nach mehreren Betriebsübergängen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende Elternzeit nach mehreren Betriebsübergängen

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Hallo, Anfang Februar endet meine Elternzeit. Während der EZ wurde der Laden insgesamt 4 mal an neue Pächter vergeben, wobei nur bei der ersten Betriebsübernahme eine ordentliche Unterrichtung stattfand. Der neue Pächter ist nun der Meinung mit mir keinen Vertrag zu haben und ist dementsprechend auch nicht bereit mir direkt nach meiner Elternzeit eine ordentliche Kündigung auszustellen ( wogegen ich auch nichts habe und es auch vorgeschlagen habe) . Jeglicher Erklärungsversuch meinerseits ist fehlgeschlagen. ich weiss nun absolut nicht wie ich mich verhalten soll. Es ist auch noch ein Urlaubsanspruch aus dem Jahr der Schwangerschaft vorhanden. kann ein Arbeitsverhältnis auch von einem Arbeitsgericht aufgelöst werden? Und wie gehe ich am besten vor um keinen Nachteil zu haben. ich habe keinerlei schriftliche Stellungnahme des neues Pächters und würde mir natürlich gerne schriftlich bestätigen lassen, dass ich an meinem normalerweise ersten Arbeitstag nicht erscheinen muss. Ich vermute, dass der AG selbst dazu nicht bereit sein wird, da er ja der Meinun ist keinen Vertrag mit mir zu haben. LG und vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es muss doch erst einmal geklärt werden, ob noch ein Arbeitsvertrag besteht. Sie können selber zum Arbeitsgericht gehen u zu Protokoll geben, dass festgestellt werden soll, dass der Vertrag noch besteht Liebe Grüsse, NB


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