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Hallo, meine Elternzeit endet am 06.10 d. Jahres. Meine Kleine wird dann auch ab Okt. in den Kindergarten gehen. Ich arbeite derzeit bei einem anderen Arbeitgeber auf 400€(drei mal vier Std.10.00-14.00), weiss noch nicht genau ob sich das auf Vormittag legen läßt, da mein Arbeitgeber sich das noch überlegen muss. Bei dem Arbeitgeb. wo ich in EZ bin, kann ich nur Vollzeit wieder anfangen( 3-Mann-Betrieb m. Chef 4), da habe ich aber Nachmittag niemanden für die Maus. So nun meine Frage muss ich kündigen oder der AG mich, und soll ich mich dann Arbeitsl. melden? Auch wenn ich auf 400€ weiter arbeiten kann? Ich weiss ist ganz schon lang. Sorry Vielen Dank für Eure Mühe liebe grüße Yvonne
Hallo, einen Anspruch auf TZ haben Sie nicht. Wenn der AG nicht freiwillig mitmacht, werden Sie kündigen müssen. Liebe Grüsse, NB
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