Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende Elternzeit, 12 Arbeitstage, Anfang neuer Mutterschutzzeit...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende Elternzeit, 12 Arbeitstage, Anfang neuer Mutterschutzzeit...

Sara2014

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Hallo, ich habe Elternzeit bis zum 31.12.2013. Meine neue Mutterschutz fängt am 19.01.2014 an. Das sind 18 Kalendertage, oder 12 Arbeitstage dazwischen. Ich habe noch 15 Tage Urlaub. Ich will am liebsten Urlaub für diese 12 Arbeitstage nehmen. Allerdings will Mein Arbeitgeber, dass ich meine Elternzeit um 18 Kalendertage verlängere. Meine Stelle wurde zum Anfang meiner Elternzeit abgeschafft und sie haben mehrere Angestellten im Jahr 2013 wegen der Geschäftslage entlassen. Ich habe auf Wunsch der Firma meine Elternzeit damals schon von 1 Jahr auf 2 Jahre verlängert. Sie haben mir schon bei der 1. Schwangerschaft das Leben schwer gemacht, und es sieht so aus, dass es wieder so sein wird... Können sie wirklich von mir verlangen, dass ich entweder meine Elternzeit verlängere (und damit auf meinem vollen Gehalt in der Mutterschutzzeit verzichten, noch dazu weniger Elterngeld im 1. Jahr zu bekommen...), oder für diese 12 Tage wieder vollzeit zur Arbeit zurückkehren muss? Ich habe keine Kinderbetreuung für diese Zeit für meine Tochter. Dazu werde ich bestimmt nur Kaffee kochen und Ablage machen... Habe ich eine Chance, meine Urlaubstage dafür nehmen zu können? Vielen Dank im Vorraus auf irgendwelche Tipps oder Links oder Infos! - Sara


SumSum076

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Verlängerst du deine Elternzeit bis zum 18.01.2014, bekommst du trotzdem ab 19.01.2014 dein volles Mutterschaftsgeld! Arbeiten oder nicht, verändert nichts am Elterngeld. Wenn du auf das Gehalt für die paar Tage aktuell nicht angewiesen bist, verlängere um die paar Tage die Elternzeit. (ich würde allerdings schriftlich meine Ansprüche festhalten: Urlaub wird weiter "aufgehoben" (muss er dann sowieso), Urlaubsanspruch entsteht für die Zeiten des neuen Mutterschutz und vielleicht auch noch, dass die restliche Elternzeit (bis die 3 Jahre für Kind 1 voll sind) übertragen werden soll) Gruß Sabine


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