Mitglied inaktiv
Hallo, mein 3 jähriger Erziehungsurlaub läuft Ende des Jahres aus. Mein Sohn bekommt jedoch erst im Sommer 2004 einen Kiga Platz. Ab Herbst darf er 3 Mal in der Woche in eine Spielgruppe von 9-12 Uhr. Nun ist es mir ja nicht möglich meinen alten Arbeitsplatz wieder anzutretten. Dazu kommt das mein alter Arbeitplatz Vollzeit ist und ich diesen auch nicht im Sommer 2004 antreten kann, da die Kiga Betreuung nur von 8- 12 Uhr und dann noch mal von 14 - 16 Uhr ist. Meine Fragen: Kann ich mich von meinem Chef kündigen lassen ohne eine Sperre vom AA zu bekommen? Habe ich das Recht auf eine Abfindung? Wieviel Stunden muss mein Kind in der Betreuung sein um das ich mich überhaupt arbeitslos melden kann? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. LG Ivi
Hallo, wenn Ihr AG Ihnen kündigt, sind Sie nicht gesperrt (warum sollte er dies tun?). Aber Sie erhalten nur für die Zeit Arbeitslosengeld, wie Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gruß, NB
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Hallo, meine Elternzeit endet am 30.7.03. Mein Kind hat erst ab 01.09.03 einen KIGA-Platz. Besteht die Möglichkeit Elternzeit verlängern, oder unbez. Urlaub zu nehmen? Bei unbez. Url.: wie bin ich versichert? Vielen Dank Kerstin
hallo frau bader, ich stehe vor dem problem, dass meine elternzeit im august beendet sein wird, ich aber bisher keine aussicht auf einen kiga-platz für meine tochter habe. kann man die elternzeit nur um einige wochen verlängern oder muß man gleich ein ganzes jahr nehmen? und wie steht es mit dem versicherungsschutz, insbesondere der krankenversi ...
Guten Tag, ich bin momentan in Elternzeit mit meinem Sohn und gehe nicht arbeiten. Er wird Anfang Juli 3 Jahre alt und wir haben einen kiga Platz ab Mitte August. D.h. ich könnte erst im September/Oktober wieder arbeiten gehen. Im Juli enden ja die 3 Jahre. Kann ich diese mit Elternzeit meiner Tochter (gerade 5 geworden und ich war nur 12 Monat ...
Guten Tag Frau Bader, Im Juli endet meine dreijährige Elternzeit. Eigentlich wollte ich bereits Mitte letzten Jahres wieder arbeiten gehen, aber mein Standort wurde aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Meine neue Chefin hat mir einen gleichwertigen Arbeitsplatz an einem anderen Standort angeboten, den ich angelehnt habe, da mir die Entfern ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Abend, ich bin in folgender Situation: Seit Oktober 2024 arbeite ich in EZ in TZ 20h pro Woche. die EZ endete regulär mit dem 3. Geburtstag zum 18.1.26 Im Anschlusd habe ich einen TZ Vertrag mit 24h/ Woche. nun bin ich seit dem 14.01.26 im BV. Ist nun das Gehalt aus der EZ mit 20h die Berechnungsgrundlage für den Mutterschutzlohn ODER gilt d ...
Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe dem Kindergarten eine Kopie eines Teils des Beschlusses gegeben, in dem steht, dass ich das alleinige ABR habe. Es geht mir darum, dass im Moment nur ich die Kinder abhole. Der Kindergarten möchte jetzt das gesamte Original sehen und selbst kopieren. Sie wollen so viele Informationen wie möglich, haben sie mir ges ...
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