Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende des Erziehungsurlaubes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Ende des Erziehungsurlaubes

Ilse_2000

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Liebe Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber ein Jahr Erziehungsurlaub eingereicht - am 01. Mai muss ich wieder arbeiten gehen. In der Zwischenzeit habe ich ein anderes interessantes Angebot erhalten. Nun meine Frage: meine Kündigungszeit beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres - heisst das, dass ich nur zum 30.06.2013 kündigen kann???? Oder wäre es auch möglich, dass ich jetzt zum 30.03.2013 kündigen kann? Entstehen mir irgendwelche Nachteile? Ich erhalte ja bis Ende April Elterngeld - somit würde ich auch die neue Anstellung erst am 01. Mai antreten. Vielen Dank für Ihre Mühe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zum Ende der Elternzeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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entweder mit 3 Monaten Frist zum Ende der EZ kündigen (Sonderkündigungsrecht Deinerseits), oder aber innerhalb der EZ mit 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres (sprich 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.). Da die 6 Wochen noch eingehalten werden könnten, würde das gehen. Wenn Du aber definitiv erst nach der EZ beim neuen AG anfangen willst, dann solltest Du zum Ende der EZ kündigen (ob die Frist da verstrichen ist kann ich nicht sagen, da Du nur den ungefähren Endzeitpunkt Deiner EZ angegeben hast). LG Sabine


Ilse_2000

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Liebe Sabine, herzlichen Dank für Deine Mühe! Ich hatte angegeben, dass ich ab dem 01.05. wieder arbeiten müsste! Welches Sonderkündigungsrecht gibt es denn? Und wie kommst Du auf eine Kündigungsfrist von drei Monaten? LG


Mitglied inaktiv

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Das Sonderkündigungsrecht steht JEDER Mutter oder auch jedem Vater zu. Ist so im Gesetz verankert: § 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. (Quelle: http://dejure.org/gesetze/BEEG/19.html) LG Sabine


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