Mitglied inaktiv
Guten Tag zusammen am 25.06.04 endet meine Elternzeit. Am 02.09.04 erwarte ich mein 2. Kind. Mein MuSchu beginnt am 22.07.04 Demnach müsste ich ja eigentlich die Zwischenzeit arbeiten gehen. Ich denke aber hierbei dass mein AG und ich uns einigen könnten da er sicher keine grosse Lust hat mich für die 3 Wochen noch irgendwo unterbringen zu müssen. NUR...Wie einigen wir uns da am besten. Es geht mir auch insbesondere darum dass mein Arbeitsplatz weiter erhalten bleibt wenn ich nicht gehe. Nun die Fragen: Wann entfällt mein Arbeitsplatz? Bei Krankheit oder Urlaub unbez./bez. ? Das Problem ist dass ich schon mit meinem AG gesprochen habe und ihn gerne über den weiteren Verlauf unterrichten würde aber ich kann ja nicht jetzt schon sagen dass ich krankgeschrieben werde o.ä. Was steht mir wann zu an Geld/Gehalt oder wann entfällt Gehaltsanspruch? Von der KK bekomm ich ja auf jeden Fall richtig? Sorry ist sehr viel aber ich blick da überhaupt nicht mehr durch :-( Viele Grüsse und schonmal ein herzliches Dankeschön für eine ausführliche Erklärung für Blonde Angela
Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB
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