Danke für Ihre letzte Antwort! Allerdings wollte ich nochmal erwähnen dass mein Kind zum Antritt der Verlängerung schon 3 Jahre und 2 Monate sein würde. Da ja 8 Monate Übertragen Restzeit + 2 1/2 Jahre beantragt wurden alles an einem Stück. Aktuell ist mein Kind noch nicht ganz 3 Jahre alt solange ich es beantrage, aber mit in Kraft setzen des verlängerten halben Jahren wäre es schon 3 Jahre und 2 Monate. Gilt trotz allem die 7 Wochen Frist? Und wenn nicht, kann es abgelehnt werden wenn ich die 13 Wochen nicht einhalten könnte? Müsste ich dann die überschrittene Zeit arbeiten gehen? Bin sehr dankbar für eine Antwort
von Anica am 07.08.2019, 15:00