Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung Elterzeit Frist

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung Elterzeit Frist

Anica

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Liebe Frau Bader! Meine Frage bezieht sich auf die Frist der Beantragung bei einer Verlängerung der Elternzeit. Ich habe die Elternzeit meines ersten Kindes unterbrochen da ich wieder schwanger wurde und mir den Rest von 8 Monaten auf die Elternzeit meines 2. Kindes übertragen lassen. Somit sind es 8 Monate + 2 1/2 Jahre Elternzeit die ich bei Kind 2 genommen habe. Diese enden wenn Kind 2 etwa 3 Jahre und 2 Monate alt ist. Würde ich eine Verlängerung einreichen -die jetzt noch beantragt werden würde vor dem 3. Geburtstag- von weiteren 6 Monaten, wäre mein Kind zum Zeitpunkt der geltenden Verlängerung schon über 3 Jahre alt. Meine Frage ist: gilt da dennoch die 7 Wochen Frist da ich die Verlängerung eingereicht habe noch bevor mein Kind 3 Jahre alt wurde und sie nahtlos übergehen würde?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann sich die EZ nicht auf ein weiteres Kind übertragen lassen. Sie beenden die EZ von Kind 1 und nehmen dann die EZ von Kind 2. Deshalb haben Sie von der EZ 1 noch Monate übrig. Die können Sie im Anschluß von EZ 2 nehmen. Ob der AG zustimmen muss, hängt davon ab, wann Kind 1 geboren ist. Und es besteht die ANtragsfrist von 7 Mo (wenn es EZ von Kind 1 ist und es unter 3 ist) oder 13 Wo (wenn es über 3 Jahre ist). Steht im § 16 BEEG. Liebe Grüße NB


mellomania

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meines erachtens ja. geburtstag des kindes zum zeitpunkt des antrags. und wenn du elternzeit VOR dem 3. lj beantragst, ist die frist 7 wochen. würdest du es NACH dem 3. geburtstag beantragen wäre die frist 13 wochen


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