Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitvereinbarung einseitig änderbar?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeitvereinbarung einseitig änderbar?

bonny234

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Hallo Frau Bader, ich hab da mal eine Frage weiß aber nicht ob ich bei Ihnen richtig bin. Und zwar habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Elternzeitvereinbarung getroffen nach welcher ich ab dem 1.07.2013 wieder arbeiten komme, diese ist in schriftlicher Form festgehalten und von beiden Seiten (mir und Ihm) unterschrieben. Nun teilte mir meine Personalchefin heute mit das meine Elternzeit bereits am 24.06.2013 endet. meine Frage kann sie das jetzt im nachhinein einfach ändern ohne das mit mir zu besprechen oder ist die Elternzeitvereinbarung welche wir getroffen haben bindend? P.S. habe am Donnerstag um 9.00 Uhr Termin bei meiner Personalchefin, würde mich freuen wenn ich bis dahin Nachricht von Ihnen hätte. Danke bonny234


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Elternzeit ist keine Vereinbarung, sondern kann beantragt werden.Wie lange haben Sie denn Elternzeit beantragt, bzw. wann wird das Kind drei? Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich nicht. Das einzigste was ich mir vorstellen könnte, Du hast die vollen 3 Jahre ausgeschöpft. Dann wäre am Tag nach dem 3ten Geburtstag deines Kindes die Elternzeit vorbei und du müsstest dann auch wieder arbeiten.


bonny234

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nein mein Sohn ist ja erst 1 Jahr alt, von daher kann das nicht sein, aber Danke, das werde ich beim nächsten mal berücksichtigen,


bonny234

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der Kleine wird am 29.04.2015, 3Jahre alt und ich habe Elternzeit bis zum 1.07.2013 beantragt und so ist es auch vom AG bestätigt worden. Wie schon erwähnt war meine Personalchefin nun der Meinung das sie aber schon am 24.06.2013 endet. Wie verhalte ich mich denn nun morgen in dem Gespräch mit der Personalleiterin?


SumSum076

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Innerhalb der ersten 3 Jahre darfst du für deine Elternzeit jedes Datum wählen. Deine Personalerin beruft sich auf das Ende des Mutterschutzes. Da ihr aber schriftlich als Elternzeitende den 30.06.13 ausgemacht habt und dieses Datum ja innerhalb der 3 Jahre gilt, ist dieser Termin auch bindend. (Sofern ihr tatsächlich das Datum schriftlich habt, statt "1 Jahr Elternzeit" oder "1 Jahr Elternzeit ab Mutterschutzende"). Damit hast du zwar 1 Jahr, 8 Wochen und 6 Tage Elternzeit verbraucht, aber das ist durchaus erlaubt! Deiner Personalerin gegenüber kannst du dich auf die schriftliche Vereinbarung berufen, da du jedes Datum wählen durftest und dies ja auch bestätigt wurde. Falls sie das nicht glaubt, kann sie gern bei der Elterngeld Hotline vom Familienministerium anrufen. Die helfen gern und kompetent. Gruß Sabine


bonny234

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Danke Sabine, hatte gerade das Gespräch und hab genau so agumentiert wie du sagst, alles gut gelaufen, Fange jetzt also erst im Juli wieder an zu arbeiten. Danke


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