Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitende

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitende

Mitglied inaktiv

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hallo fr. Bader, ich frage jetzt noch für eine Freundin. Sie ist im vierten monat SS und hat einen Sohn am 09.12 zwei jahre alt wird. Sie hatte nur zwei Jahre EZ beantragt und muss jetzt noch für die Zeit bis zum Mutterschutz arbeiten gehen... Wann ist denn ihr erster Arbeitstag? Vielen Dank Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, stimmt. Versuchen Sie doch, zu verlängern. Dann bekommen Sie aber weniger Mutterschaftsgeld. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, die Frist endet meiner Meinung nach am Tag vor dem Geburtstag, da mit dem Geburtstag ein neues JAhr beginnt. D.h. am 09.12. müsste sie wieder arbeiten. gruß pappa


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