Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitbeginn nach Urlaub möglich?

Frage: Elternzeitbeginn nach Urlaub möglich?

Tobias_B

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Hallo, Ich habe eine Frage bezüglich eines möglichen Beginns bzw. einer möglichen Verschiebung der Elternzeit. Unser Sohn ist am 24.06. geboren und de facto würde meine Elternzeit ja ab diesem Zeitpunkt beginnen. (Ich möchte dieses Jahr den 1. LM und nächstes Jahr den 14. LM nehmen) Mein Arbeitgeber hat mir den Vorschlag gemacht, dass ich vom 27.06 bis 30.06. noch Urlaub nehme und meine Elternzeit erst ab dem 01.07. beginnt. Somit wäre es einfacher für die Abrechnung. Grundsätzlich fände ich diese Regelung sehr gut und würde dem zustimmen, wenn das denn überhaupt möglich wäre. Anfang nächster Woche möchte mein AG auch nochmal beim Anwalt nachfragen, allerdings würde ich auch gerne vorab mal eine Info dazu haben, ob sowas grundsätzlich gestattet und möglich wäre? Vielen Dank bereits im Voraus und beste Grüße! Tobias B.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die EZ muss an den EZ-Monaten angepasst werden. Ausserdem ist Urlaub keine EZ - Sie kommen da nicht auf zwei volle Monate Liebe Grüße NB


sterntaler82

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Du musst um Elterngeld zu bekommen Lebensmonaten vom Kind nehmen anders geht es nicht.


chrissicat

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Möglich ist das schon, aber (so wie meine Vorrednerin schon geschrieben hat) wenn du Elterngeld beziehen möchtest, musst du immer für volle Lebensmonate des Kindes in Elternzeit gehen. D.h. ohne Eltergeld möglich, mit Elterngeld nicht möglich.


Sternenschnuppe

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Das Kind ist ja schon geboren,bist Du denn seitdem Zuhause ? Elterngeld gibt es nur für volle Lebensmonate, das wäre dann nicht bei Dir und Du würdest keines erhalten. Auch nicht für den 14. dann. Wann hast Du die Elternzeit denn gemeldet ?


Tobias_B

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Die Elternzeit wurde rechtzeitig beantragt (mehr als 7 Wochen vor Geburt). Aus diesem Grund bin ich momentan auch Zuhause. Es ging auch nur um die einfacherer Verrechnung, bezüglich des Gehalts. Wenn das partout nicht gehen sollte, dann müsste man das rückwirkend anders berechnen. Da kam die Idee unserer Personalerin, die Elternzeit erst ab 01.07. beginnen zu lassen, insofern das möglich ist.


Sternenschnuppe

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Es ist traurig dass eine Personalerin so wenig Ahnung hat. Zum einen zum Elterngeld und zum anderen mal keine Standartabrechnung zu machen. Das ist ja nun wirklich nicht schwer.


sterntaler82

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Ganz ehrlich, die Frau sollte sich einen anderen Job suchen! Meine Mutter sitzt gerade neben mir ( sie macht den Job seit über 30 Jahren) und ihr stehen die Haare zu Berge, nein es geht nicht !!!!!


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