Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub nach Elternzeit

Salomon87

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hallo, ich habe eine kurze Frage. Am 24.06 endet meine 3 jährige Elternzeit, meine Tochter ist dann 3 j. alt. Da ich noch Resturlaub von 25 Tage aus meinem Vollzeitjob habe, wollte ich diesen nach meiner Elternzeit u. vor Beginn meiner Beschäftigung dran hängen, wie wird das denn nun gerechnet? wird das auf die TZ Tätigkeit runter gerechnet, d.h. bei 15/std/wo. 3 vormittage eben knapp 16 Wochen? oder habe ich dann einfach nur 5 wochen urlaubsanspruch? und welcher Lohn steht mir in dem Resturlaub zu, VZ o. TZ lohn?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Vollzeit Urlaub wird in Vollzeit abgegolten. Und zwar in dem alten Vollzeitlohn. Liebe Grüße NB


mellomania

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Wie arbeitest du nach der ez? Vergütung vollzeit. Du hättest dann 25 Tage voll bezahlt frei, danach beginnen tz wenn das so vereinbart ist. Der AG muss aber zustimmen da er den Urlaub genehmigen muss


Salomon87

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Ich werde auf 15 Std zurück kommen, 3 vormittage a' 5 std. Was ich noch nicht verstehe, wie werden diese Resturlaubstage nun gerechnet, wird dies auf meine TZ Tätigkeit runter gerechnet, d.h. 1.5 Tage Arbeiten entsprechen auch nur 1.5 Tage Urlaub u. wird eben so hoch gerechnet bis ich auf die 25 Tage komme, also knapp 16 Wochen Urlaub? Mein Gedanke ist nämlich, ab 24.06 - Mitte Oktober dann den Resturlaubsanspruch zu nehmen. ich weiß nur leider nicht, ob ich mit meinem Gedankengang richtig liege? und welches Gehalt bekomme ich in dieser Zeit, Vollzeit Lohn oder TZ Lohn?


Mitglied inaktiv

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Nach Ende der Elternzeit bekommst du 25 Tage Urlaub die vollzeit bezahlt werden. Danach schließt sich der Teilzeit Vertrag an. So ist es arbeitsrechtlich korrekt.


Salomon87

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das habe ich verstanden, nur was ich absolut überhaupt nicht verstehe, wie das m. meiner TZ Tätigkeit gerecht wird. verstehe ich das richtig, das ich ab dem 24.06 dann 25 Werktage Urlaub habe m..VZ Vergütungslohn? d.h. es richtet sich nach meinem alten Vertrag, VZ gerichtet u nicht nach meinem neuen TZ Vertrag? den da arbeite ich ja dabn nur noch an 3 werktagen anstatt 5.


mellomania

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Du bist für die Zeit des Urlaubs vollzeit und wirst so bezahlt. Wenn es der AG genehmigt!


Mitglied inaktiv

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Wie kommst du denn auf 16 Wochen frei 25 Tage Urlaub sind knapp 6 Wochen frei .... Und das Vollzeit bezahlt


Salomon87

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ich dachte das der Resturlaub, also die 25 tage auf meine TZ Tätigkeit runter gerechnet werden, da ich in Zukunft ja keine 5 tage woche mehr habe, sondern nur 1.5 tage woche, deshalb meine Berechnung oder Gedanke wie ich ihn aufteilen wollte: d.h. juni 2022: 1.5 tage urlaub juli 2022: 6 tage urlaub August: 7.5 tage urlaub ergibt insgesamt 15 tage urlaub, u. immer noch rest 10 tage von meinem 25 tage Anspruch.. so war mein Gedanke, aber scheinbar liege ich falsch!! Denn ich wollte ab 23.06 (letzte tag Elternzeit) - ende August erst mal einen teil meines Resturlaub nehmen und den letzten Rest dann irgendwann halt.... .


Mitglied inaktiv

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Nein das ist falsch gerechnet Wenn der AG es so genehmigt werden die Tage die du normal dann arbeitest, in Vollzeit bezahlt beim Urlaub. Nix mit runter rechnen Jede Woche 3 Arbeitstage und die mit Vollzeitlohn, weil er aus Vollzeit stammt


cube

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Dein Plan, mit dem Urlaub die EZ sozusagen zu verlängern - dem muss der AG zustimmen. Du hast keinen Anspruch darauf, den Urlaub direkt im Anschluss zu nehmen.


Salomon87

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ok jetzt habe ich es verstanden, also pro Woche werden 3 volle Tage Urlaub berechnet? also quasi das doppelte, von dem was ich dachte? na da bin ich mal gespannt ob mein AG mir dafür den VZ Lohn gibt 🤔 ich denke das ich mir den urlaub dann auf mehrmals aufteile! ich habe bei unserer Personalabteilung schon vor 4 Wochen eine Anfrage gestellt wg. dem Urlaub, aber keine Antwort bekommen u. am Di. habe ich Gespräch beim Chef u. möchte darauf vorbereitet sein.


Salomon87

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ja das weiß ich, das werde ich dann besprechen. Danke


KielSprotte

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Nee, du hast es immer noch nicht richtig verstanden! Arbeitsrechtlich richtig wäre, dass du in Anschluß an deine EZ die 25 Tage (also 5 Wochen) Vollzeit in Urlaub gehen kannst, wenn dein AG zustimmt. Im Anschluß an die 25 Tage beginnt dann dein TZ-Vertrag. Nichts mit 3 Tage/Woche und dann irgendwann noch mal Tage und nochmal......


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