Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitantrag, insbesondere der des Vaters

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitantrag, insbesondere der des Vaters

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich möchte ab Ende des Mutterschutzes eine zweijährige Erziehungszeit nehmen und stelle den Antrag direkt nach der Geburt des Babys. Das ist doch richtig so, oder? Muß ich dafür eine Kopie der Geburtsurkunde beilegen? Jedoch möchte auch mein Mann 2 Wochen nach der Geburt 3 Monate Erziehungszeit nehmen und in diesen drei Monaten 20h Teilzeit arbeiten. Mündlich ist das alles schon besprochen und abgesegnet mit dem Arbeitgeber. Jedoch hat mein Mann beim AG noch keinen schriftlichen Antrag auf Erziehungszeit gestellt. Hätte er das schon 7 Wochen vor dem erwarteten Entbindungstermin (17.6, also nächsten Dienstag) tun sollen? Ich mache mir jetzt etwas Sorgen, ob wohl alles so klappt, wie wir uns das vorgestellt haben... Vielen Dank im Voraus, Diana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, Antragsfrist in 7 Wo. Schnell nachholen u im Zweifel etwas später anfangen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, der AG sollte in der Tat 7 Wochen vor dem geplanten Antritt der Elternzeit schriftlich informiert werden. Schnellstens nachholen! Gruß, Speedy


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