jbfl22
Liebe Frau Bader, ich bin aktuell dabei, meinen Antrag auf Elternzeit zu stellen und habe dazu eine Frage. Ich möchte ab Geburt zwei Jahre volle Elternzeit beantragen und das dritte Jahr in Teilzeit arbeiten. Mir wurde von der Personalabteilung gesagt, dass ich das direkt so zusammen beantragen kann und ich habe auch schon die Zeiträume grob angekündigt. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit ja bei der ersten Beantragung nicht ablehnen, so wurde es mir jedenfalls von der HR gesagt. Stimmt das so und gilt das auch für einen Antrag, in dem gleichzeitig die zwei Jahre volle Elternzeit und das eine Jahr Elternzeit in Teilzeit beantragt werden? Meine Tochter wurde vier Wochen zu früh geboren, das heißt, dass diese Wochen an den Mutterschutz angegangen wurden, außerdem wurde der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen verlängert wegen der Frühgeburt. Gelten die drei Jahre Elternzeit dann ab dem tatsächlichen Geburtstag oder ab dem errechneten Geburtstermin? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten! Danke und viele Grüße
Hallo, 1. Natürlich kann der AG die TZ aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. 2. Die EZ beginnt immer mit der Geburt, geht also bis zum 3. Geb., egal, wann das KInd geboren ist. Liebe Grüße NB
mellomania
du meldest drei jahre, bis einen tag vor dem 3. geburtstag. beginn ist entweder tag der geburt oder einen tag nach mutterschutz. musst deinen AG fragen, wie er das will. ist nicht einheitlich geregelt. bei uns beginnt die ez einen tag nach dem muschu.
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