Redstar
Hallo Frau Bader, habe folgende Frage: Ich bin aktuell in Elternzeit eigentlich bis 13.09.2023 da ich aber erneut schwanger bin wollte ich diese auf 13.09.2022 verkürzen und wieder ab 14.09.2022 40 Std. Arbeiten. Dies lehnt mein Arbeitgeber aber ab. Er hat mir aber schon vor Monaten zumindest für 24 Std. Eine Bestätigung für die Tagesmutter ausgefüllt. Das ich während der Elternzeit Teilzeit arbeite. Habe ich dazu jetzt auch kein Recht mehr. Ich bekomme nur noch bis Mitte September Elterngeld und benötige mein Gehalt ohne reicht es nicht. Welche Rechte habe ich diesbezüglich? Danke Ihnen.
Hallo, einen Anspruch auf Verkürzung gibt es nur zu Beginn des Mutterschutzes. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Eine Verkürzung der Elternzeit kann/darf ein AG nicht verwehren, wenn dies zum neuen Mutterschutz geschieht. Alles andere darf er ablehnen. Warum arbeitest du nicht Teilzeit in Elternzeit. Das darf er dir nicht verwehren
Ani123
Sie haben EZ für 2 Jahre gemeldet. Um diese vorzeitig zu beenden muss ihr AG zustimmen. Nach §16 Satz 3Bundeselterngesetz "... Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes der berechtigten Person oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit, kann der Arbeitgeber unbeschadet von Satz 3 nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen. …" https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html Der Punkt "bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit, kann der Arbeitgeber unbeschadet von Satz 3 nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen" könnte in ihrem Fall relevant sein, da sie schreiben, dass sie das Geld benötigen, da es sonst nicht reicht. Offene Fragen: - möchten sie mehr arbeiten damit das EG für das 2. Kind höher ausfällt oder müssen sie arbeiten, weil sie sonst in der jetzigen EZ die wirtschaftliche Existenz der Familie gefährdet ist? Das sind zwei unterschiedliche Punkte. EZ beenden, VZ arbeiten, damit das EG höher ausfällt, geht nicht. EZ beenden, damit die wirtschaftliche Existenz der Familie gesichert ist wäre dafür. Hier stellt sich dann wiederum die Frage, können sie das nachweisen? Denn einen Nachweis darf ihr AG fordern, denn er kann es anzweifeln, dass sie es nur machen möchten, aus dem Grund, dass das EG höher ausfällt. - Ab wann sind sie im Mutterschutz? Zu dann können sie auf jeden Fall die EZ ohne Zustimmung des AG beenden und bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe des VZ-Gehaltes. - Ab wann können sie TZ in EZ lt. ihrem AG arbeiten? - Ab wann möchten Sie wieder arbeiten? Sie können, da ihr Kind nach dem 01.09.2021 geboren ist bis zu 32 Wochenstunden TZ in EZ arbeiten. Wenn ihr AG TZ in EZ zustimmt wäre das evtl. eine Option. - Ist ihr Kind so betreut, dass sie VZ arbeiten können? - Wann haben Sie ihrem AG mitgeteilt, dass sie die EZ beenden möchten? Haben Sie das schriftlich gemacht und ggf. mit rein geschrieben, dass es wegen der wirtschaftlichen Existenz der Familie sein muss? - Wann hat ihr AG schriftlich die EZ-Verkürzung abgelehnt? Mit welchem Grund?
Redstar
Hallo, der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember. Ich muss somit September - mitte Dezember Geld verdienen sonst bekomme ich nichts. Mein Problem ist auch noch dabei das ich ein Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin ausgesprochen bekomme. Kann ich hier überhaupt erreichen das ich Teilzeit 32 Std. Bei meinem Arbeitgeber beantrage und dies dann gar nicht antreten kann!? Wie sieht es dann aus? Das ich das Geld benötige könnte ich zur Not Nachweise. Habe ich das richtig verstanden das mein Arbeitgeber mir 32 Std. In der elternzeit genehmigen muss? Danke
Mitglied inaktiv
Genehmigen MUSS er gar nix, wenn er betriebliche Gründe anführt. Für die Teilzeit Sorry, aber ohne Schwangerschaft hättest du doch auch bald kein Geld? Was war denn da der Plan. Du hast ja aus freien Stücken länger Elternzeit gemeldet. Eine neue Schwangerschaft ist nun Mal kein Grund für Härtefall, dass du einseitig die Elternzeit beenden darfst. Ani hat das nicht richtig dargestellt.
Ally79
Du darfst vor allem nicht die Elternzeit vorzeitig beenden um ins Beschäftigungsverbot zugehen.
Redstar
Der Plan war wie mit meiner Firma ausgemacht das ich in Teilzeit ab Mitte September wieder arbeite. Werde dies am Montag mit meiner Firma klären da dies ja schon vor 1 Jahr genehmigt wurde.
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