Fabienne1991
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am Dienstag ein kleines Mädchen zur Welt gebracht. Meine Frage lautet wie sich das verhält bezüglich Elternzeit. Ich würde gerne erstmal 2 Jahre in Elternzeit gehen um alles bürokratische zu regeln da ich vor habe in der zeit näher an meinen Arbeitsplatz zu ziehen und einen Kita Platz zu bekommen. Wie kann ich es denn im Schreiben für meinen Arbeitgeber formulieren, falls ich doch nach den zwei Jahren um ein Jahr verlängern muss, denn ich bin allein erziehend und eine stunde zur arbeit mit dem Bus erschwert das ganze... Und wie ich in anderen Fragestellungen gelesen habe fängt die Elternzeit mit der Geburt des Kindes an ist das richtig? Um eine Antwort von Ihnen würde ich ich sehr freuen Lg Fabienne Schmidt
Hallo, Sie beantragen einfach bis zum zweiten Geburtstag des Kindes Elternzeit und können dann, völlig unproblematisch, verlängern. Liebe Grüße NB
mellomania
die elternzeit beantragst du wenn du die geburtsurkunde hast. bei uns beginnt die elternzeit einen tag nach ende des mutterschutzes. das ende der elternzeit ist imme einen tag vor dem jeweiligen geburstag, bei dir dann einen tag vor dem zweiten geburtstag. du solltest darum bitten, das letztes jahr aufzusparen. das kannst du dann entweder direkt dranhängen oder spätestens am 7 geburtstag damit starten, dass es einen tag vor dem 8. geb fertig ist. beginnst du später, verfällt alles, was über den 8. geb. rauslappt. du darfst wärend der elternzeit bis zu 30 h teilzeit arbeiten. entweder bei deinem AG oder mit vorheriger!!!!!!! genehmigung bei einem andren arbeitgeber. ich schreibe das so, weil viele erst einen vertrag woanders für die 30 h unterschreiben und dann erst das einverständnis holen. wenn der AG nicht einverstanden ist, gibts probleme etcpp.
Mitglied inaktiv
Mit Geburt und spätestens MORGEN !!! muss du die EZ beim AG gemeldet haben außer dein Mädel ist als Frühgeburt geboren worden. Ich würde einfach schreiben das Du für 2 Jahre in EZ gehst, und zwar von bis - also klare Daten nennst und dann noch das du dir vorhälst das 3te Jahr entweder dran zu hängen oder dir freihalten willst es darüber hinaus erst bis zum 8ten Lebensjahr zu nehmen, das man sich aber entsprechend frühzeitig für das weitere Vorgehen besprechen kann. Evtl würde ich auch noch dazu schreiben - falls das für dich in Frage kommen könnte, das du je nach Lage der Kinderbetreuung überlegst vor Ablauf der 2 Jahren evtl schon wieder in TZ innerhalb der EZ einzusteigen. Du dich dann aber in dem falle auch entsprechend frühzeitig melden würdest wegen dem weiteren vorgehen.
Mitglied inaktiv
Elternzeit beginnt ab Geburt, nicht nach dem Mutterschutz. Sonst würden 3 Jahre EZ ja nicht mit dem 3ten Geburtstag enden sondern eben erst 8 Wochen danach. Frau hat aber halt bis eine Woche nach Geburt zeit wegen der EZ weil sie wegen Mutterschutz ein absolutes Beschäftigungsverbot hat. Sonst müssten auch Frauen ihre EZ 7 Wochen VOR Geburt melden.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes ...
Sehr geehrte Frau Bader, ist es mir erlaubt während meiner Elternzeit zu studieren, vielleicht sogar ohne das meinem Arbeitgeber mitzuteilen? Damit wäre ich auch automatisch weiter krankenversichert, nicht wahr? Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Ja, während der EZ bin ich selber beitragsfrei versichert, also gilt es dann während eines Studiums weiterhin, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Danke Ihnen nochmal
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Sie bezüglich meines geplanten Studiums während der Elternzeit bereits vor einigen Tagen kontaktiert. Sie sagten, es sei erlaubt, auch in Vollzeit (das habe ich darunter verstanden), sogar ohne dass der AG davon weiss. Meine Krankenversicherung sagte auf Nachfrage, dass es ihnen prinzipiell egal sei solange ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können. Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Nachtrag Zuschuss Arbeitsamt
- Nach Elternzeit nicht gekündigt, 2 Jahre vergangen
- Zuschuss Arbeitsamt
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss
- Resturlaub nach Elternzeit Vollzeit zu Teilzeit