Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe am Dienstag ein kleines Mädchen zur Welt gebracht.
Meine Frage lautet wie sich das verhält bezüglich Elternzeit.
Ich würde gerne erstmal 2 Jahre in Elternzeit gehen um alles bürokratische zu regeln da ich vor habe in der zeit näher an meinen Arbeitsplatz zu ziehen und einen Kita Platz zu bekommen. Wie kann ich es denn im Schreiben für meinen Arbeitgeber formulieren, falls ich doch nach den zwei Jahren um ein Jahr verlängern muss, denn ich bin allein erziehend und eine stunde zur arbeit mit dem Bus erschwert das ganze...
Und wie ich in anderen Fragestellungen gelesen habe fängt die Elternzeit mit der Geburt des Kindes an ist das richtig?
Um eine Antwort von Ihnen würde ich ich sehr freuen
Lg Fabienne Schmidt
von
Fabienne1991
am 11.09.2017, 15:40
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
Sie beantragen einfach bis zum zweiten Geburtstag des Kindes Elternzeit und können dann, völlig unproblematisch, verlängern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2017
Antwort auf:
Elternzeit
die elternzeit beantragst du wenn du die geburtsurkunde hast. bei uns beginnt die elternzeit einen tag nach ende des mutterschutzes. das ende der elternzeit ist imme einen tag vor dem jeweiligen geburstag, bei dir dann einen tag vor dem zweiten geburtstag. du solltest darum bitten, das letztes jahr aufzusparen. das kannst du dann entweder direkt dranhängen oder spätestens am 7 geburtstag damit starten, dass es einen tag vor dem 8. geb fertig ist. beginnst du später, verfällt alles, was über den 8. geb. rauslappt.
du darfst wärend der elternzeit bis zu 30 h teilzeit arbeiten. entweder bei deinem AG oder mit vorheriger!!!!!!! genehmigung bei einem andren arbeitgeber. ich schreibe das so, weil viele erst einen vertrag woanders für die 30 h unterschreiben und dann erst das einverständnis holen. wenn der AG nicht einverstanden ist, gibts probleme etcpp.
von
mellomania
am 11.09.2017, 20:01
Antwort auf:
Elternzeit
Mit Geburt und spätestens MORGEN !!! muss du die EZ beim AG gemeldet haben außer dein Mädel ist als Frühgeburt geboren worden.
Ich würde einfach schreiben das Du für 2 Jahre in EZ gehst, und zwar von bis - also klare Daten nennst und dann noch das du dir vorhälst das 3te Jahr entweder dran zu hängen oder dir freihalten willst es darüber hinaus erst bis zum 8ten Lebensjahr zu nehmen, das man sich aber entsprechend frühzeitig für das weitere Vorgehen besprechen kann.
Evtl würde ich auch noch dazu schreiben - falls das für dich in Frage kommen könnte, das du je nach Lage der Kinderbetreuung überlegst vor Ablauf der 2 Jahren evtl schon wieder in TZ innerhalb der EZ einzusteigen. Du dich dann aber in dem falle auch entsprechend frühzeitig melden würdest wegen dem weiteren vorgehen.
Mitglied inaktiv - 11.09.2017, 20:04
Antwort auf:
Elternzeit
Elternzeit beginnt ab Geburt, nicht nach dem Mutterschutz. Sonst würden 3 Jahre EZ ja nicht mit dem 3ten Geburtstag enden sondern eben erst 8 Wochen danach.
Frau hat aber halt bis eine Woche nach Geburt zeit wegen der EZ weil sie wegen Mutterschutz ein absolutes Beschäftigungsverbot hat. Sonst müssten auch Frauen ihre EZ 7 Wochen VOR Geburt melden.
Mitglied inaktiv - 11.09.2017, 20:07