Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

claud84

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Hallo, unser Sohn ist am 21.09.2013 geboren, der vorraussichtliche Entbindungstermin war der 27.09.2013. Ich möchte 11 Monate Elternzeit nehmen- ist der Zeitraum dann vom 23.11.2013-22.08.2014?? Mein Partner nimmt den ersten, zwölften und dreizehnten Monat-beginnt seine Beantragung ab dem 21.09-20.10.2013? Für die weiteren Monate vom 21.08.-20.10.2014? Vielen Dank für die Beantwortung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Sie können diese im Rahmen der drei Jahre nehmen wie sie wollen. Längstens bis zum dritten Geburtstag. Dabei geht es nicht nach Kalendermonaten sondern bei Ihnen eben immer ab 21. September. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Öhm, hat Dein Mann noch nix angemeldet ? Das muss er 8 Wochen vorher machen. Das sollte er ganz schnell mit dem AG klären. Deine Elternzeit beginnt immer ab dem Tag der Geburt. Wiillst Du nach 11 Monaten Vollzeit arbeiten? Wenn nein, dann nehme mehr und arbeite Teilzeit in Elternzeit. Du verschenkst sonst den Rest der möglichen 3 Jahre und somit den Kündigungsschutz.


SumSum076

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Die Elternzeit richtet sich nach dem tatsächlichen Geburtstermin, also gehen die Lebensmonate vom 21. des einen Monats bis zum 20. des nächsten Monats. 1. Monat für den Mann: 21.09.13 - 20.10.13 12.-13. Monat Mann: 21.08.14-20.10.14 Bei deiner Elternzeit wird aber die Mutterschutzzeit angerechnet. Sie startet also bei Geburt. Möchtest du Elternzeit bis zum August 2014 nehmen, geht sie also vom 21.09.13 - 20.08.14. Selbstverständlich kannst du auch jedes andere Datum nehmen. Für die Elternzeit ist das unschädlich. Möchtest du für die Zeit aber Elterngeld haben, sollten die Zeiten dringend an die Lebensmonate angepasst sein. In euerer Konstellation ist das aber unschädlich, sofern du das Elterngeld für dich nur bis zum 20.08.14 beantragst. Gruß Sabine


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