Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit

Kati 783

Beitrag melden

Hallo, mein e.T ist ca. 14.11, ich bin Krankenschwester und habe nun Post von der Personalabteilung erhalten, dass ich ca.4 Wochen vor Beginn Elternzeit diese beantragen muss,mit Angabe, wie lange. Ich werde alleinerziehend sein und die Unterhaltszahlung ist noch eine andere Sache. Aber ich weiss noch gar nicht, wie lange ich in Elternzeit bleiben kann, vom Geld her. Ich muss erst mal schauen, wie ich über die Runden komme. Meine Frage: Muss ich wirklich genau angeben, wie lange ich in Elternzeit bleiben möchte oder muss ich auf die Kulanz meines AG hoffen, wenn ich eher zurückkehren möchte? ich bin da wirklich noch völlig unbedarft! Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. besten Dank!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie müssen es 7 Wo vor Beginn beantragen und sich für mind. 2 Jahre verbindlich festlegen Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Laut Gesetz musst du 7 Wochen vor Elternzeitbeginn die Anmeldung abgeben. Wenn der AG mit der Frist von 4 Wochen einverstanden ist, geht das auch. Laut Gesetz musst du dich für den Zeitraum von 2 Jahren festlegen. Verbindlich. Das was du anmeldest gilt dann auch. Möchtest du vorzeitig die Elternzeit beenden, benötigst du die Zustimmung deines AG. Meldest du weniger als 2 Jahre Elternzeit an und willst verlängern, benötigst du ebenfalls die Zustimmung deines AG. Was du machen kannst, ist 2 Jahre Elternzeit anzumelden, dabei anzugeben, dass du ab (zB) 1 Jahre wieder in Teilzeit (mit ca soundsoviel Stunden) arbeiten möchtest und dich 3 Monate vorher für genauere Festlegungen melden wirst. Dann hast du etwas Spielraum. Bedenke bitte, dass du das Kind auch rechtzeitig im Kiga anmeldest, damit du arbeiten gehen kannst, um über die Runden zu kommen. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...