Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Antrages auf Elternzeit.
Im Antrag muss ich ja den genauen Zeitraum angeben. Aber was ist, wenn unser Kind früher kommt, muss ich dann einen Änderungsantrag stellen? Ich will mit meinem Partner nämlich den ersten Monat zusammen nehmen-kann sein Chef darauf bestehen, dass die Elternzeit erst ab dem errechneten Geburtstermin beginnt,wie es im Antrag steht? Muss ich bei meinem Antrag die Elternzeit ab errechneten Geburtstermin oder ab Beendigung des Mutterschutzes beantragen?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
von
claud84
am 16.07.2013, 15:41
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
Den Antrag stellt man erst nach der Geburt
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2013
Antwort auf:
Elternzeit
Möchte der Vater den ersten Lebensmonat Elternzeit nehmen, schreibt er in die Anmeldung: Ich nehme Elternzeit für den ersten Lebensmonat. Der vorraussichtliche Geburtstermin ist der (Datum). Die genauen Daten des ersten Lebensmonats werden nach der Geburt nachgereicht.
Die Anmeldung der Frau muss ebenfalls 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim AG sein. Hier ist aber 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes gemeint. Im Regelfall also innerhalb der ersten Woche nach der Geburt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 16.07.2013, 20:20