Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

Muffin31

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Hallo, ich habe am 25.04 eine Frage zum AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gestellt welche auch beantwortet wurde jedoch habe ich in diesem Zusammenhang nochmal eine Frage und zwar hat mein AG gesagt mir steht kein Mutterschaftsgeld (was jedoch nicht richtig ist) zu jetzt prüft er es und möchte von mir jetzt aber ganz genau bis auf den Tag genau wissen wie lange ich die zweite Elternzeit nehmen will - denke das ist im Zusammenhang mit dem Mutterschaftsgeld. Wie folgt sind meine Daten; erste Elternzeit von März 2011 bis März 2013 (ohne genaue Datumsvereinbarung) zweite Elternzeit auf Antrag angegeben März 2013 bis März 2015 - jetzt will er genau die Datumsangabe. Die Geburt von meinem zweiten Kind war am 13.03.2013 soll ich jetzt angeben vom 13.03.13 bis 13.03.15 oder 01.03.13 bis 01.03.15. Weiß ja nicht wie sich die Angaben dann auf den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auswirken? Vielen Dank für eure Hilfe. LG Muffin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Elternzeit beginnt immer mit der Geburt. Man sollte immer mindestens zwei ganze Jahre beantragen, damit man ein Anspruch auf Verlängerung hat. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Das hat mit dem Mutterschutzgeld nix zu tun. Elternzeit beginnt immer ab Geburt, also auf jeden Fall den 13.03. als Start. Wann es enden soll entscheidest Du :-) Würde als Tipp den 15.03.2015 nehmen, dann bist am 2. Geburtstag noch Zuhause und musst noch nicht arbeiten.


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