tiho
Guten Tag Frau Bader, wenn ich doch das Elterngeld nächstes Jahr beantrage, dann reich ich doch für das Elterngeld meine letzten 12 Gehaltsnachweise zur Berechnung ein. Habe aber noch zusätzlich einen 400€ Job. Was reich ich denn da ein, für die Berechnung? Muss ich bei meiner 400€ Stelle auch schriftlich die Elternzeit beantragen oder nur bei meiner TZ- Stelle? Weil die Bestätigung vom AG muss ich ja mit einreichen bei der Elterngeldstelle. Oder reicht das, wenn ich das mit dem AG mündlich bespreche (400€ Job) ? Ich danke Ihnen. Lieben Gruss Denisa
Hallo, Sie müssen bei beiden Stellen Elternzeit beantragen und könne auch für beide Stellen Elterngeld bekommen. Lassen Sie sich doch für den Minijob einfach eine Bestätigung vom Arbeitgeber geben. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Wenn du von nur 1 Job die Gehaltsnachweise an die Elterngeldstelle gibts, kannst du auch nur von diesem Gehalt dein Elterngeld bekommen! Ich würde daher auf jeden Fall von beiden Jobs die Nachweise bringen. Wenn du Elternzeit nur bei deinem Hauptjob anmeldest, musst du nach dem Mutterschutz in deinem Nebenjob weiter arbeiten (und der Lohn daraus wird dir vom Elterngeld abgezogen). Mündlich absprechen würde ich da im Endeffekt gar nichts, weil du das mündliche nur schlecht beweisen kannst. Gruß Sabine
tiho
Danke für die Antwort Fr. Bader. Meinen Sie eine Bestätigung über die Zahlung vom Minijob für die Berechnung für das Elterngeld? Ich hätte da noch eine Frage: Kann ich bei dem Minijob ein Jahr Elternzeit nehmen und bei meinem " Hauptjob" zwei Jahre? Ich werde nämlich das Elterngeld auf zwei Jahre mir zur Hälfte auszahlen lassen. Und die Dame von der Elterngeldstelle sagt, dass nach einem Jahr EZ es denen egal wäre, was ich dann mache. " Es interessiert sie nicht" sagte sie. Ist das so richtig? Lg, denisa
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