Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Jenny25

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Hallo zusammen! Hoffe mir kann jemand Auskunft geben! ;-) Wenn ich EZ für 2 Jahre nehme ich kurz vor ende dieser EZ wieder schwanger werde, dann wäre es ja zum Vorteil,wenn ich die EZ beende?! - wann beende ich diese EZ??? Gleich oder 6 Wochen VOR dem Mutterschutz vom 2. Kind?? - kann ich dann den rest von der EZ vom 1. kind beim 2. Kind dranhängen?? Das ich beim 2. Kind dann über 3 Jahre nehmen kann??? -was bekomme ich an Geld danach, wenn ich beim 2. Kind 2 Jahre EZ beantrage, ich aber über 3 Jahre (wenns das geht über 3 Jahre) Zuhause bleibe?! - wenn ich in der EZ Teilzeit arbeiten gehe wird mir das beim EG angerechnet? - wenn ich meinem AG zusage für 2 Jahre EZ zu nehmen (fürs 1. Kind) -er mich aber danach nicht mehr einstellen kann weil kein Bedarf seinerseits (weder VZ noch TZ) und ich dann wieder schwanger werde (bekomme dann BV, bin zahnarzthelferin) bin ich ja trotzdem weiterhin bei meinem alten AG vor der 1. Geburt angestellt oder? Muss der dann irgendwelche kosten weiter tragen wegen 2. Schwangerschaft? Oder ist da der AG zuständig wo ich in TZ arbeite?? Ich bedanke mich jetz schon herzlich für die Antworten!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, -dann beenden Sie die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes und bekommen MG vom AG + KK - Sie können nur dranhängen, wenn der AG zustimmt und nur bis zu 12 Mo - Sie haben einen Anspruch auf den alten Vertrag nach der EZ Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Du kannst die EZ wegen einer Schwangerschaft nur vorzeitig unterbrechen, wenn der AG zustimmt.(und ich denke, er stimmt nicht zu, weil er dir ja sonst wieder ein BV-Lohn zu zahlen hat und warum sollte er sich diesen Verwaltungsaufwand antun, durch den du auch noch länger von der Arbeit fern bleiben kannst) Wenn du sie beendet hast, hast du wieder zu arbeiten ( bzw da du schwanger bist, bekommst du wieder ein BV). Du bekommst auch beim 2. Kind nur 1 Jahr Elterngeld. Das kannst du auf ca 2 Jahre splitten. In der restlichen Zeit bekommst du nur das Kindergeld. Ja, wenn du TZ in EZ machst, wird das aufs Elterngeld angerechnet. Machst du sie vor der Geburt, erhöht sie dein Elterngeld. Machst du sie im ersten Jahr nach der Geburt verringert sie dein Elterngeld. Wenn du während der EZ für Kind 1 TZ beim anderen AG machst und in der Zeit schwanger wirst und wieder ein BV bekommst, dann bekommst du dieses von deinem TZ-Chef mit deinem TZ-Lohn und zwar solange, wie dein Vertrag beim TZ-Chef läuft. Dein alter Vertrag läuft weiter (ohne Zahlungen deines alten Chefs) bis deine EZ zuende ist. Gruß Sabine


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