Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

zeitungsjule

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Guten Tag, ich muss meine Arbeitgeber jetzt sagen wie lang ich in Elternzeit gehen möchte.Generrell würde ich nur 1,5 Jahre zuhause bleiben.Wie stelle ich den Antrag am besten? Für 2 Jahre?Was ist wenn ich doch nach 1,5 Jahren arbeiten möchte? Muss mich mein AG schon wieder einstellen oder kann er Nein sagen. Was ist mit dem Elterngeld muss ich das auch für 2 Jahre beantragen? Da bekomme ich doch aber weniger als wenn ich nur für 1,5 Jahre beantrage oder? Ich weiß ganz schön viele Fragen auf einmal.Aber ich habe eine wenig Bedenken das wir mit dem Geld hinkommen. Dankeschön im vorraus.


SumSum076

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Meldest du die EZ für 1,5 Jahre an, dann kann dein AG davon ausgehen, dass du die Restzeit bis zum 2. Geburtstag auf keinen Fall mehr EZ haben möchtest. Du hast dann nach 1,5 Jahren wieder voll einzusteigen (oder einen TZ-Vertrag auszuhandeln). Du kannst auch versuchen, die EZ zu verlängern, da muss der AG aber nicht zustimmen. Für 1,5 Jahre kannst du das Elterngeld nicht direkt beantragen. Du kannst dir das Geld auf ein Jahr (bis zum 1. Geburtstag) auszahlen lassen und selber einteilen. Du kannst es auch zunächst für 1 Jahr beantragen und nach nem halben Jahr die Splittung beantragen. Dann kämst du auch bis zum 18. Lebensmonat. Ich persönlich würde die EZ für 2 Jahre anmelden und dazu schreiben, dass ich nach 1,5 Jahren wieder arbeiten möchte (ungefähr soundsoviele Stunden zu ungefähr den und den Zeiten). Genauere Gespräche zur TZ in EZ erfolgen kurz nach dem 1. Geburstag. Und ich würde mir das EG auf 1 Jahr auszahlen lassen und selber einteilen. Gruß Sabine


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