LouisaD
Ich bin z.Z. in Elternzeit mit meiner großen Tochter (wird jetzt im November 3 Jahre alt) und habe im Oktober jetzt unseren Sohn geboren. Wie ist das jetzt eigentich mit der Elternzeit. Plane die vollen 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Wird das jetzt schon ab Oktober neu gerechnet 3 Jahre oder ab November dann noch mal 3 Jahre. Bin da leider leicht überfragt.
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären, weil diese manchmal Probleme bereitet. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Nach der neuen Rechtsprechung (soll Gesetz werden, wird im Moment sicher für Beamte anerkannt, ansonsten tun sich einiges AGs schwer) kann man auch, das ist am vorteilhaftesten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
Sonni74LS
Pfiffig wäre es gewesen, die Elternzeit für die Große zu beenden, dann hättest Du das Mutterschaftsgeld komplett bekommen können (Zuschuss vom AG + Krankenkasse) für Kind 2. Nun ist es so: Die alte Elternzeit läuft bis zu dem Tag vor dem 3, Geburtstag des Kindes weiter und Du musst jetzt auf jeden Fall die neue Elternzeit für das zweite Kind einreichen. Du bist ja noch in Mutterschutz für Kind 2, also kannst Du das jetzt sofort schriftlich machen. BEEG 7-Wochen-Frist beachten! Die Elternzeit für Kind 2 läuft dann bis zum Vortag vor dem 3ten Geburtstag (Vollendung des dritten Lebensjahres).
IngoAC
Moin, aber Elterngeld für das 2. Kind haben sie beantragt? LG Ingo
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