Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Oktaevlein

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Hallo Frau Bader, nach der Geburt meiner Tochter habe ich bereits 12 Monate Elternzeit gehabt. Nun möchte ich nochmals in Elternzeit gehen. Wieviele Monate stehen mir noch zu, wenn mein Mann bereits 2 genommen hat? Werden diese 2 Monate mir abgezogen, oder kann ich noch 24 Monate nehmen? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können grundsätzlich drei Jahre nehmen, da Sie nach der Geburt aber weniger als zwei Jahre beantragt hatten, bedarf es der Zustimmung vom Arbeitgeber. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Hast Du Dir die restliche Zeit sichern lassen beim AG. 2 Jahre sind über, aber der AG kann ablehnen.


Oktaevlein

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Hallo, die Elternzeit wurde mir grundsätzlich genehmigt. Es geht halt nur darum, ob 22 oder 24 Monate. Mein Arbeitgeber will mir die 2 Monate, die mein Partner genommen hat, von meinen übrigen Monaten abziehen.


Sternenschnuppe

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Das ist unzulässig, jeder hat für sich drei Jahre Elternzeit. Diese gemeinsam zu nehmen kann sich nur fast keiner leisten. Die Elternzeit des Vaters hat mit Deinem AG nichts zu tun !


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