Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit

Frage: elternzeit

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hallo!!ich bin krankenschwester in einem unbefristeten verhältnis und habe 30std in der woche gearbeitet.nun ist mein sohn 6monate alt und ich wollte evtl.auf 400euro in diesem betrieb wieder arbeiten gehen,wäre mein vertrag auf 30std in der woche dann weg oder könnte ich nach den beantragten zwei jahren elternzeit meine ganz normalen stunden wieder arbeiten??dürfte ich auch woanders als in meinem betrieb auf 400euro arbeiten??wenn ich noch ein drittes jahr elternzeit beantragen möchte wann müsste ich dies tun??was würde passieren wenn ich in den zwei oder drei jahren elternzeit wieder schwanger werden würde??musste diesmal direkt aufhören zu arbeiten da mein fa mir ein arbeitverbot ausgesprochen hat arbeite in der altenpflege habe bis zum mutterschutz mein ganz normales gehalt bekommen,wie wäre das jetzt mit dem geld wenn ich in der elternzeit schwanger werden würde???dankeschön lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können für die Zeit einen neune Vertrag schließen, in dem geregelt ist, dass der alte weiter gilt. Das 3. Jahr können Sie mit Frist 7 Wo. schriftl. beantragen, der AG hat keine Rechte. Wenn sie in der EZ ein weiteres Kind bekommen, gibt es vom MG nur den Anteil der KK. Bei einem BV bekommen Sie nur den Lohn, den Sie in den letzten 13 Wo. hatten. Liebe Grüsse, NB


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