Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Fr. Bader, Ich habe bei meinem Chef insgesamt 3 Jahre Elternzeit beantragt.Das erste mal erstmal nur für 1 Jahr bis 08 beim 2. eine Verlängerung bis 20010 wobei ich mir die Arbeitszeiten wie folgt vorstelle : 1.03.08 – 28.02.09 42 Stunden/Monat auf 400 € Basis.(Das arbeite ich ja nun) Des Weiteren beantrage ich Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit gemäß § 15 BErzGG (Bundeserziehungsgeldgesetz) in der Zeit vom 01.03.09. bis 24.02.2010. für 20 Std/Woche (Auszug aus meiner Verlängerun) Nun überlege ich und möchte ich auch vom 1.03.09 - 24.02.20010 doch nicht auf 20 Std/Woche arbeiten sondern weiterhin auf 400 Euro Basis. Geht das so ohne weiteres wenn ich die Änderung meiner Arbeitszeit meinem Chef schriftlich mitteile? Oder muss ich dann doch die 20 Std arbeiten wie ich sie beantragt habe? Mit freundlichen Grüßen Sandra Weber


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Das BErzGG gibt es gar nicht mehr-jetzt BEEG 2. Ich würde zu erst mal mit ihm reden - vielleicht ist ihm das ja auch recht u dann einen schriftl.- Antrag stellen. Anspruch auf Änderung haben Sie wohl eher nicht, da Sie sich bereits festgelegt haben. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Hallo Frau Bader,  ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo,  ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...