Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

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Hallo Fr. Bader, Ich habe bei meinem Chef insgesamt 3 Jahre Elternzeit beantragt.Das erste mal erstmal nur für 1 Jahr bis 08 beim 2. eine Verlängerung bis 20010 wobei ich mir die Arbeitszeiten wie folgt vorstelle : 1.03.08 – 28.02.09 42 Stunden/Monat auf 400 € Basis.(Das arbeite ich ja nun) Des Weiteren beantrage ich Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit gemäß § 15 BErzGG (Bundeserziehungsgeldgesetz) in der Zeit vom 01.03.09. bis 24.02.2010. für 20 Std/Woche (Auszug aus meiner Verlängerun) Nun überlege ich und möchte ich auch vom 1.03.09 - 24.02.20010 doch nicht auf 20 Std/Woche arbeiten sondern weiterhin auf 400 Euro Basis. Geht das so ohne weiteres wenn ich die Änderung meiner Arbeitszeit meinem Chef schriftlich mitteile? Oder muss ich dann doch die 20 Std arbeiten wie ich sie beantragt habe? Mit freundlichen Grüßen Sandra Weber


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das BErzGG gibt es gar nicht mehr-jetzt BEEG 2. Ich würde zu erst mal mit ihm reden - vielleicht ist ihm das ja auch recht u dann einen schriftl.- Antrag stellen. Anspruch auf Änderung haben Sie wohl eher nicht, da Sie sich bereits festgelegt haben. Liebe Grüsse, NB


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