Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit

Frage: elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo fr.bader, ich bin seit seit ende 2006 in elternzeit. ich werde dort nicht nicht mehr anfangen weil wir weggezogen sind. jetzt hab ich einen 400 euro job angenommen. muss ich meinen eigentlichen arbeitgeber um erlaubnis fragen? macht es sinn zu kündigen oder muß ich sogar kündigen weil klar ist das ich dort nicht mehr anfangen werde? oder kann ich sogar die elternzeit noch ein jahr verlängern?ich denk dabei an kranken-und rentenversicherung.sonst hätte ich schon längst gekündigt. danke,finni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie hätten vor Beginn den alten AG fragen müssen! Jetzt könnte er deswegen fristlos kündigen. Unabhängig davon müssen Sie, wenn Sie nicht kündigen, nach dem Ende der EZ erscheinen oder eben kündigen. Dann stellt sich die Frage der Kinderbetreuung für ArbGeld I und die Sperre (hängt vom Grund des Umzuges ab). Ich würde schon wegen der KK verlängern. Wenn Sie weniger als 2 J. beantragt hatten, muss der AG dem zustimmen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elternzeit kann auf 3 Jahre verlängert werden - solange besteht Freistellung von der gesetzl. Versicherung. Genehmigung zu anderweitiger Beschäftigung muss beim AG eingeholt werden. Zum Ende der Elternzeit musst du kündigen, da du ja nicht mehr dort arbeiten willst. Ob du das dann jetzt schon ankündigst oder erst kurz vor Ablauf des 3. Jahres machst, ist eine Frage der Fairness... Gruß, speedy


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

vielen dank für ihre antwort! Wir sind wieder in unsere alte heimat gezogen,da mein mein freund dort arbeit gefunden hat. hier arbeite ich jetzt auf 400€ basis bei meinem früheren arbeitgeber. das hat sich sehr sehr schnell nach unserem umzug so ergeben,so das ich gar nicht dran gedacht habe meinen jetzigen arbeitgeber zu fragen.da wo ich jetzt nebenbei arbeite,könnte ich auch jederzeit mehr arbeiten,was aber erst in frage kommt wenn meine kleine in den kindergarten geht.über arbeitslosengeld muß ich mir daher keine gedanken machen. ich hatte 2 jahre beantragt.enden die dann 2 jahre nach ende des mutterschutzes? meine tochter ist am 24.11.2006 geboren. ich weiß halt nicht was für mich am meistn sinn macht. sofort kündigen oder nach ende der elternzeit oder verlängern? Wobei mein arbeitgeber ja wenn er zustimmen muß,warscheinlich die elternzeit nicht verlängern wird und auch keinem 400€ ob zustimmen wird wenn er weiß das ich jetzt 500 km weit weg wohne und auch nicht wiederkommen werde. liebe grüße,finni


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Hallo Frau Bader,  ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo,  ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...