Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, zu meinem u.g. Beitrag wollten Sie wissen, was ich mit 'Verschieben der Elternzeit' meinte. Ich habe EZ für den 1.-3. Monat und weiterführend vom 6.-24. Monat beantragt. Für den 4. und 5. Monat wollte mein Mann EZ nehmen (ich gehe während dieser Zeit arbeiten). Jetzt muss ich ggf. meine beantragten Beschäftigungsmonate (und somit seine EZ auf einen späteren Zeitraum wegen des Unfalls meines Mannes verschieben. Ist dies möglich, dass ich meine Beschäftigungsmonate auf später verschiebe? Viele Grüße, Schnecke14


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Antrag ist eigentlich verbindlich. Sie können aber zusätzlich die Monate 4 + 5 beantragen, die Frist beträgt ja 7 Wochen. Wegen den Restmonaten würde ich mit dem AG reden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich verstehe das jetzt so, also würdest du die Anmeldung auf Elternzeit gerne nachträglich ändern. Dein AG hat ja noch nichts bestätigt - warum rufst du nicht einfach an und sprichst mit ihm darüber?


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