Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

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Guten Tag Frau Bader, ich habe am 28.04 meiner Arbeitgeberin meinen Antrag auf Elternzeit zugeschickt mit der bitte mir eine Bestätigung zurück zuschicken,leider habe ich noch nichts von ihr erhalten. Mein Schatzi braucht aber diese bestätigung für das Arbeitsamt bis zum 19.05. Soll ich meiner Arbeitgeberin nochmal einen Brief schreiben und auffordern mir diesen Antrag endlich zu bestätigen?? Vorher muss ich Ihnen noch sagen,dass meine Chefin meinte,da ich schwanger bin ich mich gegen die Firma entschieden hätte und kind und arbeit geht nicht,ich sollte die kündigung unterschreiben was ich nicht getan habe ! Die überschrift lautete "hiermit kündige ich aus privaten gründen etc." ich habe eine risiko-schwangerschaft und wurde krankgeschrieben und danach habe ich einen beschäftigungsverbot bekommen. gestern hatte ich post im briefkasten von meiner Krankenkasse,dass mein mutterschaftsgeld noch nicht berechnet werden könne,da meine arbeitgeberin die unterlagen noch nicht eingereicht hat^^ boor ich bin wütend auf meiner chefin...darf die sowas,also alles in der länge ziehen?? Mit freundlichen Grüßen Bibi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein 2. Die KK soll sich mal an die AG wenden 3. Im schlimmsten Fall muss ein RA einen bösen Brief schreiben Liebe Grüsse und nicht ärgern, NB


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