Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen zur Elternzeit: Welche weiteren Vorteile habe ich in der Elternzeit - außer der flexibleren Teilzeitgestaltung und dem Kündigungsschutz? Bei unserer Tochter (2 ½ Jahre) hatte ich im ersten Jahr Elternzeit. Für unseren Sohn (2 Monate) habe ich auch ein Jahr Elternzeit beantragt (Beginn am 12. Mai 2008) und frage mich nun, ob ich nicht besser die 3 Jahre beantragt hätte. Was wäre denn ein triftiger Grund für eine Verlängerung der Elternzeit? Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EZ heißt doch in erster Linie Freistellung und Freihaltung des ARbeitsplatzes bei besonderem Kü-Schutz. Eine Verlängerung setzt ein Ereignis voraus, was nicht vorhersehbar war - zB Behinderung des Kindes. Liebe Grüsse, NB


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