Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit!

Frage: Elternzeit!

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe ein Sohn der 9 Monate alt ist. Bevor ich in den Mutterschutz gegangen bin, habe ich meinen AG mitgeteilt, dass ich ein Jahr zuhause bleibe. Leider hängt mein Sohn sehr an mir und ich denke nicht, dass ich dann arbeiten gehen kann, wenn er 12 Monate alt ist. Also spiele ich mit dem Gedanken länger für mein Sohn da zu sein und meine Elternzeit zu verlängern. Kann ich diese auch um ein halbes Jahr verlängern? Oder müssen immer ganzes Jahr genommen werden? Wann muss ich dieses meinen AG spätestens mitteilen? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar und verbleibe mit feundlichen Grüßen aus Georgsmarienhütte Martina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung, der AG muss zustimmen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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tut er das nicht, musst du nach einem jahr wieder arbeiten. ich hoffe, das weisst du? lg two_kids


Mitglied inaktiv

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Wie schon geschrieben: bei der ersten Mitteilung der EZ muß mansich verbindlich für die ersten 2 jahre festlegen. Jetzt hängt es vom AG ab, ob er der verlängerung zustimmt. Das dritte jahr kannst Du dann wieder nehmen, ohne daß der AG zustimmen muß. Viele Grüße Désirée


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