Mitglied inaktiv
Ich habe im Jahr 2004, nach der Geburt meiner Zwillinge, 5 Jahre Elternzeit beantragt. Nach 3,5 Jahren (in dieser Zeit bin ich auch umgezogen) habe ich mein Beschäftigungsverhältnis gekündigt da ich eine andere Stelle gefunden habe, und meine Kinder Kindergartenplätze bekommen haben. Steht mir der Rest der Elternzeit (1,5 Jahre) noch zu?
Hallo, bei einem anderen AG? Da muss es neu beantragt werden, es besteht aber kein Anspruch, der AG kann auch ablehnen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Danke für die schnelle Antwort. Ich hatte von der KV die Information bekommen, dass ich keine Anspruch mehr auf die restlichen 1,5 Jahre habe (egal ob der AG damit einverstanden wäre), weil ich sie schon mal beantragt habe, und das lässt sich nicht mehr ändern. Ob ich sie wirklich in Anspruch genommen habe, spielt angeblich keine Rolle, maßgebend ist dass ich den Antrag auf 5 Jahre gestellt hatte. Kann das sein?
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