Mitglied inaktiv
Hallo! Mein 1. Kind ist im Juni 2003 geboren, mein 2.im September 2005. Ich bin davon ausgegangen, dass ich weil die Kinder ja innerhalb der 3 Jahre geboren sind, bis Sept. 2009 meine Elternzeit nehmen kann. Jetzt hat mir meine Arbeitsstelle aber gesagt, dass ich nur bis April 2009 Anspruch auf Elternzeit habe, weil die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt meines 2. Kindes abgezogen werden müssen. Ist das so richtig? lg Carmen
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 bzw. 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Carmen. Soviel ich weiß ist der erste Arbeitstag der dritte Geburtstag deines 2. Kindes. LG nana
Mitglied inaktiv
Antwort für unten ;) : durch das, dass sich die Elternzeiten überschnitten haben, haben die mir quasi diese 14 Wochen (vor und nach der Geburt) gestrichen, weil das ja nicht zur Elternzeit zählt. Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte ich das nur so gekriegt wenn ich die erste Elternzeit quasi bis 6 Wochen vor Geburt des 2. eingereicht hätte. Aber ich denke mal Frau Bader wird uns das beantworten können ;)
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