Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe eine Frage zu Dauer der Elternzeit.Für meinen Sohn habe ich bei meinem AG 3 Jahre Elternzeit beantragt. Nach 2,5 Jahren kam meine Tochter dazu für die ich wiederum 3 Jahre beantragt habe. Jetzt ist meine Tochter schon 2 Jahre alt und ich würde gerne wissen ob ich noch die restlichen 5 Monate Elternzeit meines Sohnes "dranhängen" kann an die Elternzeit für die Tochter. Wenn ja beantrage ich dies noch bei meinem Chef, geht das zeitlich bzw. rechtlich überhaupt noch? Oder gibt es andere Stellen die informiert und zustimmen müssen, zb. Krankenkasse, Versorgungsamt? Vielen Dank für ihre Antwort und ihre Bemühungen. Liebe Grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit Zustimmung des AG können Sie die EZ "ganz Nnormal" verlängern. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hi... hatte gestern gerade das Gespräch mit einer Freundin. Die hat das direkt mit der EZ für das 2. Kind angefragt. Laut Ihrer Aussage kann der AG das genehmigen, muß er aber nicht und sie meinte, das ginge nur direkt bei der Anfrage der EZ für das 2. Kind (also innerhalb der 8 Wochen Frist)... LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe das gleiche Problem... Vielleicht können wir uns ja mal kurzschließen...


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