Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: elternzeit

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hallo frau bader, ich bin mir noch nicht sicher, ob ich zwei oder drei jahre elterzeit beantrage, weil mir noch eine frage im kopf schwirrt. falls ich drei jahre beantrage und ggf. nach 1jahr wieder schwanger werde, würde dann die ez vom 1. kind verfallen? danke und lgr


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, höchstens 12 Mo. kann man mit Zustimmung vom Ag bis zum 8. Geb. aufheben. Liebe Grüsse, NB


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Hallo, beantrage doch ersteinmal zwei Jahre Elternzeit. Das 3. Jahr kannst Du immer noch dran hängen. LG Sibs1


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Hallo, du hast dann beim 2. Kind wieder Elternzeit bis zum 3. Geburstag des Kindes (wenn du die 3 Jahre am Stück nimmst). Demnach zu deiner Frage: ja, du würdest dann 1 Jahr "verschenken". Mach es doch so: Nimm 2 Jahre. Und wenn es bis dahin (noch) nicht ist mit 2. Kinderwunsch oder nicht geklappt hat, dann nimmst du (Frist 7 Wochen vor Ende der Elternzeit, also vor dem 2. Geburstag) anschließend das 3. und somit letzte Jahr. Bis zum 3. Geburtstag muß dass der Arbeitgeber genehmigen. Alles was darüber hinausgeht, bedarf der Zustimmung des AG. Sprich: Muß er nicht zustimmen vom Gesetz her. Bis zum 3. Geburtstag aber schon. Gruß, Bianca


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Zur Dauer der Elternzeit: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Dauer Und zur Anmeldung: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Anmeldung


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