Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich selbst bin seit Juli 06 in Elternzeit. Jetzt bin ich wieder schwanger und werde definitiv nicht mehr in meiner alten Firma arbeiten gehen. Es läuft zwar offiziell noch als Elternzeit, aber die wissen, dass ich nicht mehr wieder komme. Mein 2. Baby kommt im Juni 08 zur Welt, und da würde mein Mann gerne 1 Jahr die 67% bezahlte Elternzeit nehmen. Geht das, solange ich gar nicht arbeite? Oder müsste ich dafür erst arbeitslos sein, oder wieder arbeiten? Ich bekomme ja sonst kein Geld, bin also nur Hausfrau und Mutter. Kann mein Mann dann trotzdem Zuhause bleiben? Wann genau muss er es auf der Firma beantragen? Ich hoffe, Sie können meine Fragen beantworten, weiß nicht, wo ich das sonst fragen könnte. Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde jetzt aug keinen Fall kündigen, sondern erst nach der zweiten EU. Ansonsten kann die EZ frei verteil u auch drei Jahre gleihzeitig genommen werden. Die Partnermonate für das EG sind frei verteilbar, die Zeiten, wo Sie MG beziehen, werden aber auf jeden Fall Ihnen zugerechnet. Wenn Sie noch nicht gekündigt haben erhalten Sie in der SChutzfrist vor u nach der Geburt von der KK bis zu 13 €/ Tag Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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ihr könnt beide gleichzeitig elternzeit beantragen. du würdest den mindestsatz von 300 euro+ geschwisterbonus0 75 euro (wenn 1 Kind unter 3 jahre) bekommen. dein mann die 67%+geschwisterbonus. längstens 14 monate, wenn der Partner 2 Monate nimmt. elternzeit muss er spätestens 7 wochen vor beginn mitteilen. # du solltest auch deinem ag von der schwangerschaft unterrichten und vergiss nicht deinen antrag auf elternzeit zu stellen (spätestens 1 woche nach der geburt).


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