Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zur Elternzeit: 1)Muß ich mich zu Beginn der Elternzeit auf die genaue Dauer festlegen, oder kann ich nachträglich verlängern? 2)Mir ist bekannt, daß man in der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten darf.Gilt das nur bei dem bisherigen Arbeitgeber? Ich frage, da meine derzeitige Arbeitgeberin mir während der Schwangerschaft kündigen wollte und ich aufgrund des zerstörten Arbeitsverhältnisses dort nicht mehr arbeiten möchte.Kann sie mir verbieten, woanders zu arbeiten? Und kann ich die Elternzeit auf einen neuen Arbeitgeber übertragen(wenn der so etwas denn machen würde). Was würden Sie mir raten? Vielen Dank schonmal im Voraus! Liebe Grüße, Anne
Hallo, 1. Mind. 2 Jahre, sonst kein Anspruch auf Verlängerung 2. Sie brauchen die Zustimmung. Eine ABlehung muss betriebl. Gründe haben 3. Bei einem neuen AG müssen Sie neu EZ beantragen Liebe Grüsse, NB
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