Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit

Frage: elternzeit

Mitglied inaktiv

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hallo, ich möchte gerne 3 jahre elternzeit bei meinem AG beantragen wie soll ich es am besten formulieren? und muß mein AG dieses auch schriftl. bestätigen? hatte sehr viel streß während der SS mit meinem AG wegen BV und krankseins. danke ihnen schonmal im voraus. liebe grüße aye


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, einen Vordruch gibt es nicht, am besten ist, wenn Sie das genaue Datum des Endes reinschreiben! Liebe Grüsse, Nb


Mitglied inaktiv

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Hallo, da gibt es Vordrucke, die dir dein AG geben muss. Dort trägst du dann ein, wann deine erster Arbeitstag nch der Elternzeit ist. Zumindest war es bei mir so. Ich kann dir nicht sicher sagen, ob das gesetzlich so vorgeschrieben ist. Die Elternzeit steht dir zu, da denke ich, kann er nichts machen. Liebe Grüße Sabine


Mitglied inaktiv

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Hallo, Vordrucke gibt es nicht, die der AG für Dich bereithalten muß! Eer muß deine EZ auch nicht "genehmigen" sondern Du teilst nur mit von wann bis wann Du in EZ bist. Den genauen Endtermin der EZ weißt Du ja erst, wenn dein Kind auf der Welt ist. Der tag vor dem 3. Geburtstag ist der letzte Tag EZ. 7 Wochen vor beginn der EZ muß diese dem AG mitgeteilt werden (also ca. 1 Woche nach geburt des Kindes). Viele Grüße Désirée


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