Mitglied inaktiv
Meine Elternzeit für meinen kleinen Sohn geht am 2.11. zu Ende. Ich habe für meinen grossen Sohn (ADHS-Kind) keine adäquate Betreuungsmöglichkeit gefunden, sprich keinen Hortplatz bekommen, keine Betreuungsmöglichkeit in der Schule und keine Tagesmutter, die sich damit auskennt. Ich müsste eigentlich am 3.11. wieder meine Arbeit aufnehmen, werde das aber aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten (der Kleine wird im Moment auch erst mühsam in den Kindergarten eingewöhnt) nicht tun können. Ich bin im Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Es gibt die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages, dann werde ich aber 12 Wochen gesperrt beim Arbeitsamt. Welche anderen Möglichkeiten gibt es? Das ist meine Frage. Wenn Sie im Rahmen dieses Forums diese Frage nicht beantworten können, bin ich gerne bereit, für eine Rechtsberatung Sie anzurufen, wenn das geht, und dafür zu zahlen. Das wäre auch o.k. Bitte sagen sie Bescheid, ob das geht Mit freundlichen Grüssen Julimam
Hallo, schwierig. Auf die schnelle fällt mir nichts ein. Machen wir es so: machen Sie mit meiner Kanzlei einen Telefontermin (0261-5794497). Der kostet nur was, wenn mir was einfällt. ok? Liebe Grüsse, NB
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Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
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