Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Zu Beginn der Schwangerschaft habe ich ein Beschäftigungsverbot erhalten und hatte deswegen enorme Probleme mit meinem Arbeitgeber. Am 06.07.07 habe ich nun entbunden und den Antrag für die Elternzeit beim Arbeitgeber am 19.07.07 per Einschrieben/Rückschein versendet. Daraufhin kam nach ca. 1,5-2Wochen ein Schreiben meines Arbeitgebers zurück, in der er den genauen Zeitpunkt der Elternzeit benötigt. Daraufhin schrieb ich wieder mit Einschreiben/Rückschreiben an den Arbeitgeber, das ich vom 06.07.07-05.07.09, 24 Monate Elternzeit nehme. Dieser Brief kam am 11.08.07, mit dem Vermerk der Deutschen Post "Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln"zurück. Am 13.08.07 schickte ich mein Schrieben wieder per Anschreiben/Rückschein an die Firma, dieses kam an und zwei Tage später bekam ich einen Anruf von der Vertretung des Chefs, das dieser bis zum Ende des Monats im Urlaub sei und ich bis dahin keine Antwort bekomme.Das Problem nun: Bis wann muss ich die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen??? Ich habs ja ab dem 19.07.07 versucht.... Kann er mir dann, wenn es eine Frist gibt, die Elternzeit nicht genehmigen??? Bis wann muss der Antrag bei der Elterngeldstelle vorliegen??? Habe das Gefühl das er mich "hinhalten" will! Vielen lieben Dank!!!
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise u fragen Sie allgemeiner. Liebe Grüsse, NB
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