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Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich weiss nicht ob meine Frage hier rein passt, entschludigen Sie bitte wenn nicht. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit, hab eine 4 jährige und 1 Jährige Tochter. Die zweite kam so dass die Elternzeit einfach überging ohne dass ich einen Tag arbeiten war. Mein Arbeitgeber (sehr großes Unternehmen) hat mir gesagt dass ich mich kurz vor Ende um eine Stelle bewerben soll, bzw. schreiben soll wie ich arbeiten möchte, ganztags wie früher oder nur halbtags. Leider ist es von meinem Wohnort 30km entfernt und mir wäre die Zeit die für die Fahrt draufgeht zu schade so lange dann von meinen Kindern getrennt zu sein. Also weiss ich nicht ob ich direkt sagen soll ich möchte kündigen, wass schlecht ist wg.kein Arbeitslosengeld bzw. Harz IV. Ich hab gehört wenn keine Stelle für mich frei ist gibt es so einen Aufhebungsvertrag. Ist das ok? Oder müssen die mich entlassen. Ich habe dort ca 13 Jahre gearbeitet. Vielen Dank
Hallo, ich versteh dioe Frage nicht. Ihr AG bietet Ihnen sozusagen alles an, wie Sie möchten. Wenn Sie trotzdem nicht arbeiten wollen, werden Sie keine Abfindung erhalten und auf dem AA gesperrt sein. Liebe Grüsse, NB
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