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Liebe Frau Bader, ich befinde mich zurzeit in Elternzeit. Diese ist zunächst für zwei Jahre (bis Mai 2008) beantragt. Nun ergeben sich einige Fragen: 1. Ab morgen bekomme ich einen Vertrag bei meinem Arbeitgeber für ein befristetes Projekt. Es handelt sich um 10 Wochenstunden für 6 Monate. Ist es richtig, dass mein Vollzeitarbeitsverhältnis davon unberührt bleibt? Ich habe noch einige Überstunden und Urlaubstage aus 2005 und 2006, die ich wegen frühzeitiger Arbeitsunfähigkeit nicht mehr nehmen konnte. Ich möchte dieses Polster nicht für diesen Projektvertrag "verbrennen" müssen. 2. Wann muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, ob ich das dritte Jahr Elternzeit anhänge? 3. Ich weiß, dass ich nach der Elternzeit einen Anspruch auf Reduzierung der Wochenarbeitszeit habe. Ist es richtig, dass ich dann aber keinen Anspruch mehr habe, irgendwann wieder Vollzeit zu arbeiten? Ich habe neulich gehört, dass man mit dem 18. Geburtstag des Kindes die Stunden wieder aufstocken dürfte. Das hatte ich vorher noch nie gehört und ich kann es mir eigentlich auch nicht vorstellen. Vielen Dank für Ihre Antworten und für die tolle Arbeit hier im Forum. Tanja Schaefer
Hallo, 1. Ja, aber das sollte ausdrücklich im Vertrag stehen 2. 7 Wo. vorher 3. Das ist nicht richtig Liebe Grüsse, NB
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