Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau BAder, ich habe am 29.7.07 errechneten Entbindungstermin. Ich habe einen unbefristeten 100 Prozent Vertrag bei meinem Arbeitgeber. Meine Fragen lauten: Wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantrage, kann mein AG mir dann ein drittes Jahr was ich später beantrage verwehren? Kann ich auch früher aus der Elternzeit zurück, wenn ich 3 Jahre beantragt habe? Zum Ortszuschlag: Woher bekomme ich diese Bescheinigung? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie mind. 2 J. beantragen haben Sie Anspruch auf das 3. Jahr. Ortszuschlag? Öff. Dienst? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Bei "Ortszuschlag" tippe ichdarauf, daß Du öffentl. Dienst bist? Dann gilt das folgende nur eingeschränkt, weil der öD oft andere/bessere Richtlinien hat: Wenn Du einen Teil der EZ nach dem 3.Geb des Kindes nehmen möchtest, dann muß das immer mit Zustimmung des AG erfolgen. Auch der AG braucht Planungssicherheit, deshalb kann man nur bei wirklich schwerer Not frühzeitig aus der EZ zurückkommen. Aber i. d. R. hast Du ein Recht auf TZ-Arbeit während der EZ. Und ich weise immer wieder gerne drauf hin: Elternzeit beantragt man nicht, man teil sie mit :-) Viele grüße Désirée


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