Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Unser erstes Kind ist im Februar 2002 geboren. Danach habe ich 12 Monate Elternzeit und die Übertragung weiterer 12 Monate Elternzeit bis zum 8. Geburtstag schriftlich beantragt. Leider habe ich keine Bestätigung vom AG darüber erhalten. Im Februar 2003 habe ich wieder angefangen zu arbeiten und meine Arbeitszeit aufgrund Teilzeitarbeitsgesetz auf 50 % reduziert. Darüber habe ich auch eine Änderungsbestätigung erhalten. Jetzt bin ich wieder schwanger und möchte nun 3 Jahre Elternzeit für das neue Baby (voraussichtlicher Entbindungstermin Oktober 2004) nehmen. Danach möchte ich noch das "aufgesparte" Jahr von unserem ersten Kind dranhängen. Mein AG hat ca. 600 Mitarbeiter und gehört zu "Handel-Banken und Versicherungen". Laut Tarifvertrag kann ich noch 6 Monate Familienphase an die Elternzeit anschließen. Diese Familienphase würde ich dann gerne noch zum Schluß anschließen, so dass ich insgesamt 4 1/2 Jahre zu Hause wäre. Könnte der AG mir einen Strich durch die Rechnung machen, weil ich keine Zustimmung für die Übertragung der 12 Monate habe? Von Seiten meines AG wurde darüber nie etwas gesagt. Oder kann ich auf dem Standpunkt stehen Stillschweigen bedeutet Zustimmung? Wann muß ich die Übertragene Elternzeit beantragen? Bisher kenne ich keinen Fall aus unserem Betrieb indem jemand versucht hat die Elternzeit zu übertragen. Grundsätzlich ist mein AG Müttern und Teilzeitarbeitnehmerinnen gegenüber nicht sehr positiv eingestellt. Wenn die Eltern gemeinsam Elternzeit einreichen verkürzt sich dann die Zeit auf 1 1/2 Jahre oder hat jedes Elternteil Anspruch auf 3 Jahre? Könnte der Vater z.B. die ersten 3 Monate nach der Geburt Elternzeit nehmen und dann 12 Monate bis zum 8. Geburtstag übertragen. Gleichzeitig die Mutter "ihre" gesamten 3 Jahre direkt nach der Geburt? Vielen Dank im voraus Gruß Karin
Hallo, bitte fragen Sie allgemeiner (s. Hinweise) Gruß, NB
Mitglied inaktiv
GHallo Karin, ich sag mal was zum letzten Absatz: Mutter und vater haben ihrem jew. AG gegenüber einen völlig voneinander getrennten EZ-Anspruch. Es ginge also durchaus so, wie Du schreibst. Viele Grüße Désirée
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