Guten Tag, unser Kind kam am 27.09.02 zur Welt. Da es 5 Wochen zu früh geboren wurde, verlängerte sich die Mutterschutzfrist bis zum 25.01.03. Ich werde zunächst die Elternzeit für 2 Jahre in Anspruch nehmen, die ich im Anschluss an die Mutterschutzfrist angetreten habe. Da mir die Formulierung im Gesetz nicht ganz klar ist, möchte ich gern folgendes wissen: Ab wann genau rechnen sich die zwei Jahre Elternzeit? Ab dem Tag der Geburt oder ab dem 26.01.03? Danke im voraus und schöne Grüsse, Manuela.
Mitglied inaktiv - 14.02.2003, 08:51