Mitglied inaktiv
Mein Entbindungstermin ist der 13.06.03. Ich möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen. Ab wann muss ich dann wieder arbeiten? Ab 14.06.04 oder erst im August 04?
Hallo, Sie müssen sich bei dem Antrag verbindlich festlegen, eine spätere Änderung ist nur mit Zustimmung des Ag möglich. Die Mutterschutzfrisen zählen zum EU dazu, wenn Sie also ab der Geburt 1 J nehmen endet er am 1. Geburtstag des Kindes. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Kati, die Elternzeit, die Du bei Deinem Arbeitgeber schriftlich beantragen musst, beginnt erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist !! LG Annette
Mitglied inaktiv
Hallo, nimm lieber die volle Zeit. Verkuerzen kannst Du immer, aber verlaengern wird sehr schwierig sein, denn EZ-Antrag ist beim Arbeitgeber verbindungspflichtig. Und Du kannst nicht vorausschauen ,wie die Situation bei Dir in einem Jahr aussehen wird. (Ich habe jetzt ein Problem mit Verlaengerung beim AG). Oder Du muss mit dem AG im Voraus die Verlaengerungsmoeglichkeit beschprechen. MFG,Maryna.
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