Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 3.1.2001 geboren und ich bin in der Elternzeit(3 Jahre) Nun bin ich wieder schwanger . Errechneter Termin 12.2.2003. Wollte meine Elternzeit um 3 Jahre verlängern und habe nun von meinen Arbeitgeber gekündigt bekommen, da ich meine Stelle zum 4.3.04 nicht antreten kann . Stimmt das alles so ?
Hallo, im EU und während einer SS hat man besonderen Kü-Schutz. Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Anwalt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
HI Tinchen, also Deine erste Elternzeit endet am 02.01.04, ich glaube Du hast die Mutterschutz-Zeit dazu gerechnet. Das nur so.... Aber m.E. darf Dir der AG gar nicht in der Elternzeit kündigen !!! Er darf Dir frühestens am 12.02.2005 kündigen WENN Dein KInd am 12.02.2003 zur Welt kommt, denn dann endet Deine Elternzeit am 11.02.2005. Viele Grüsse Melly
Mitglied inaktiv
Der zweite Erziehungsurlaub endet einen Tag vor dem dritten Geburtstag Deines Kindes im Jahr 2006 ! Dananch kann Dich Dein AG kündigen. Grüssle Melly
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