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Hallo Fr. Bader, unser Sohn Jona wurde am 28.10.2002 geboren. Ich würde nun gerne Elternzeit bis zum 27.10.2004 beantragen und das dritte Jahr bis zum 8. Lebensjahr aufschieben. Nun meine Fragen: 1. Kann ich bei fehlender Kinderbetreuung notfalls das dritte Jahr direkt an die beiden ersten Jahre abschließen lassen? 2. Angenommen ein zweites Kind würde innerhalb der ersten beiden Jahre der Elternzeit zur Welt kommen. Erlöscht dann das bis zum 8. Lebensjahr des ersten Kindes aufgeschobene Jahr automatisch oder kann dieses Jahr auch an die beantragte Elternzeit des zweiten Kindes angehängt werden? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen und schöne Feiertage wünscht Hanna
Hallo, 1. Nur, wenn der Ag zustimmt 2. Nein, nur wenn der AG zustimmt. Gruß, NB
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Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
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